Therapieablauf - Info
Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen
Behandlung ist NUR mit einem Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder
Facharzt möglich.
Bewilligung
Um mit einer Kostenrückerstattung Ihrer Krankenkasse rechnen zu können, muss die Verordnung innerhalb von 14 Tagen chefärztlich VOR Behandlungsbeginn genehmigt werden. Da es aber unterschiedliche Festlegungen dazu gibt – u.a. durch COVID-19 – berate ich Sie gerne telefonisch darüber.
Termin
Rufen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden VOR dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine werden verrechnet.
Kosten
Gerne informiere ich Sie über die Kosten der jeweilig verordneten Therapieeinheit bei unserem ersten Telefonat.
Kostenrückerstattung
Ich bin eine freiberuflich tätige Wahltherapeutin ALLER Klassen.
Reichen Sie die bezahlte Original-Honorarnote samt bewilligtem Original-Verordnungsschein und Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen Ihrer Krankenkasse und der verordneten Therapiedauer ab (ca. 50%).
Haben Sie zusätzlich eine private Unfall- und/oder Zusatzversicherung, dann wird von dieser meist der restliche Teil übernommen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsberater.
Therapie
In den ersten Therapieeinheiten erstelle ich einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund, er ist die Grundlage für eine individuelle und zielorientierte Therapieplanung und bestimmt die Auswahl geeigneter Therapieformen.
Ich ersuche Sie pünktlich zu erscheinen, Verspätungen gehen zu Lasten Ihrer Therapiezeit.
Mitzunehmen
Zum ersten Behandlungstermin nehmen Sie bitte
- die Therapie-Verordnung
- sämtliche Befunde/Röntgen
- ein großes Badetuch oder Leintuch
- bequeme Kleidung mit.
- Bezüglich FFP2 Maske oder MNS gelten jeweils die aktuellen COVID-19 Maßnahmen für den medizinischen Bereich.
Bitte informieren Sie sich darüber bei unserem telefonischen Erstgespräch.